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Alljährlich findet weltweit das islamische Opferfest "Kurban Bayrami" statt (2009 ist es Ende November), bei dem allein in Österreich wieder Hunderttausende Schafe, Ziegen oder auch Rinder zumeist von Laien ohne Betäubung per Halsschnitt umgebracht werden. In Österreich leben ca. 400.000 Menschen islamischen Glaubens. Aber auch 5 Jahre nach Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes halten sich - sei es "nur" aus Unkenntnis oder aus Gewohnheit - etliche von ihnen nicht an das in Österreich bestehende Betäubungsgebot (§ 32 Abs 3 TSchG) und schlachten Tiere ohne jegliche Betäubung, obwohl dies anachronistische, grausamste Tierquälerei darstellt.
Leider hat der Gesetzgeber seinerzeit eine schwer kontrollierbare Ausnahmeregelung in dieses generelle Verbot eingebaut (§ 32 Abs 5 TSchG), wodurch die Betäubung vor dem Schächtschnitt "auf Grund zwingender religiöser Gebote oder Verbote einer anerkannten Religionsgemeinschaft" unterbleiben darf. Dieser Paragraph ist unter der (falschen) Annahme und der Voraussetzung entstanden, es gäbe Vorschriften gewisser Religionsgemeinschaften, die eine Betäubung vor dem Schächten zwingend untersagen. Daß das nicht der Fall ist, ist heute allgemeiner Wissensstand - damit hat dieser Gesetzesvorbehalt seinen Sinn verloren. Selbst die "Türkisch-Islamische Union" in Deutschland steht in einer Presseaussendung zu: "Es spricht nichts dagegen, die Tiere vor dem Schächten durch einen Elektroschock oder durch ähnliche Mittel zu betäuben, um ihnen unnötige Qualen zu ersparen...". Wir fordern daher die Gesetzgeber auf, dies unverzüglich nachzuholen und die Ausnahmeregelung zum betäubungslosen Schächten baldmöglichst aus dem Tierschutzgesetz zu streichen!
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Seit Jahren ergeht von verschiedenen Tierschutz-Organisationen, u.a. auch ANIMAL SPIRIT, an den Gesetzgeber und alle Parlamentsparteien die dringliche Forderung, Tierschutz endlich in der Verfassung zu verankern und somit "Tierschutz" sowie "Religionsfreiheit" zumindest auf eine Stufe zu stellen. Außerdem muß die Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schächten ersatzlos gestrichen werden, da sie weder sinnvoll, noch kontrollierbar und schon gar nicht tierschutzkonform ist. Zudem müßte - gerade in den Tagen des islamischen Opferfestes - besonders auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, Schlachtvorschriften und Hygienebestimmungen geachtet werden (Schaftransport im Autokofferraum, Schwarz-Schächtungen im Freien oder Hinterhöfen etc.) und auch entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung explizit nachgegangen werden.
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